Leistungserstattung Osteopathie

  • 05.03.2021

Osteopathie / Osteopathische Behandlungen
Als alternative Heilmethode setzt die Osteopathie auf die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Die Osteopathie betrachtet den Patienten stets in seiner Gesamtheit und bezieht sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome. Da auf die Anwendung von Arzneimitteln verzichtet wird, gilt die Osteopathie als besonders verträglich.

Wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?
Ziel der Osteopathie ist nicht die Bekämpfung einer Krankheit oder eines Symptoms. Stattdessen sollen die Funktionsstörungen und Blockaden, die eine Krankheit herbeiführen, begünstigen oder aufrechterhalten, gelöst werden. Auf diese Weise wird dem Körper geholfen, die Gesundheit wiederzuerlangen. Somit ist eine Osteopathiebehandlung bei den meisten Krankheiten sinnvoll, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme des Körpers und der Organe sind.

Wann übernimmt die BKK HMR die Kosten für eine osteopathische Behandlung?
Als Kunde der BKK HMR profitieren Sie von der Satzungsmehrleistung für osteopathische Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Die Osteopathiebehandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Bundesverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund seiner Ausbildung zur Mitgliedschaft in einem Verband der Osteopathen berechtigt ist.
• Die Behandlung ist medizinisch geeignet, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt muss seine Unbedenklichkeit gegenüber der osteopathischen Behandlung aussprechen. Dazu können Sie sich ein Privatrezept mit der Anzahl der empfohlenen Behandlungen ausstellen lassen.
• Die Behandlungsmethode darf nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein.

Welche Leistungen übernimmt die BKK HMR?
• Sie erhalten zunächst eine Privatrechnung durch den Osteopathen, die Sie selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie diese Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung oder dem Privatrezept zur Erstattung bei der BKK HMR ein. Wenn die ärztliche Bescheinigung nicht verwendet wird, muss auf dem Privatrezept die Anzahl der empfohlenen Behandlungen aufgeführt sein.
• Die BKK HMR erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 60 € je Sitzung.
• Pro Kalenderjahr werden insgesamt 6 Sitzungen bezuschusst, der jährliche Höchstbetrag beträgt 360 €.

Welche Osteopathen sind anerkannt?
Ordentliche Mitglieder mit abgeschlossener Ausbildung der einzelnen Bundesverbände für Osteopathie sind anerkannt. Selbstverständlich erfüllt unsere Osteopathin all diese Anforderungen.

Herzliche Grüße
Ihr Team der osteopathie heringsdorf

Quelle: www.arbeitskreis-krankenversicherungen.de und eigene Recherche